Nutzungsrechte-Übertragungsvereinbarung

Stand: 9. Januar 2019

Dieser Vertrag betrifft den Verkauf und die Übertragung von oder die Erteilung einer Lizenz an gewerblich geschützten Rechten in Designs, welche von einem Designer für einen Kunden über 99designs entwickelt wurden.

Dieser Vertrag findet Anwendung auf Sie entweder in Ihrer Eigenschaft als Kunde oder Designer im Zusammenhang mit dem Verkauf und die Übertragung von oder die Erteilung einer Lizenz an einem Design.

Wenn der Kunde ein Design aus dem durch ihn durchgeführten Designwettbewerb wählt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde und der Designer einen rechtsverbindlichen Vertrag entsprechend den nachfolgend genannten Bedingungen betreffend die Bereitstellung des Designs geschlossen haben, es sei denn, der Kunde und der Designer einigen sich gesondert in schriftlicher Form.

Parteien

Die Parteien dieses Vertrages sind der Kunde und der siegreiche Designer, dessen Design der Kunde im Rahmen des von ihm abgehaltenen Designwettbewerbs auswählt ("Verkaufender Designer"). Sollte es mehr als einen Verkaufenden Designer geben, wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit jedem Verkaufenden Designer einen separaten Vertrag entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages abgeschlossen hat.

Vertragsdatum

Dieser Vertrag wird an dem Tag zwischen dem Kunden und dem Verkaufenden Designer geschlossen, an dem der Kunde das siegreiche Design ("Übertragenes Design") im Designwettbewerb auswählt.

99designs Dienstleistungsvertrag

Durch die Benutzung von 99designs haben Sie sich bindend mit unseren Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt ("Dienstleistungsvertrag"). Die entsprechenden Vertragsbedingungen finden Sie hier.

Sofern die Bestimmungen dieses Vertrags mit denen eines anderen zwischen Ihnen und einem anderen Kunden oder Designer geschlossenen Vertrages und/oder dem Dienstleistungsvertrag in Widerspruch stehen, gelten die Verträge in der folgenden Reihenfolge:

a) zu aller erst gilt der Dienstleistungsvertrag vorrangig gegenüber allen anderen Vereinbarungen; und

b) zweitens, jede zwischen Ihnen und einem anderen Kunden oder Designer getroffene gesonderte Vereinbarung gilt vorrangig vor diesem Vertrag (abgesehen von den Ziffern 4(c) und 5 dieser Vereinbarung, welche der gesonderten Vereinbarung vorgehen).

Vertragsbedingungen

Die folgenden Bestimmungen gelten für Sie in Ihrer Eigenschaft als Kunde und als Designer.

1. Definitionen

In diesem Vertrag verwendete Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie im Dienstleistungsvertrag definiert.

2. Bereitstellung des Designs

Der Designer erklärt sich damit einverstanden, dass er dem Kunden das zu Übertragende Design in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag zur Verfügung stellt.

3. Übertragung der gewerblichen Schutzrechte

a) Diese Ziffer findet Anwendung, wenn ein Kunde ein Übertragenes Design gekauft im Rahmen eines Designwettbewerbs gekauft hat.

b) Soweit diese Ziffer Anwendung findet, überträgt der Designer dem Kunden alle gewerblichen Schutzrechte, die der Designer an dem Übertragenen Design besitzt oder in Zukunft besitzen wird, sobald er den Kaufpreis für das Übertragene Design in Form einer 99designs Dollar Gutschrift (entsprechend den Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages) erhalten hat.

4. Nutzung gewerblicher Schutzrechte Dritter

a) Der Designer garantiert, dass er dem Kunden sämtliche gewerblichen Schutzrechte Dritter in dem Übertragenen Design offenlegt, bevor er dem Kunden das Übertragene Design zur Verfügung stellt.

b) Sofern in einem Design gewerbliche Schutzrechte Dritter verwendet werden,

  1. garantiert der Designer, dass er von dem jeweiligen Dritten eine Lizenz erworben hat, dessen gewerbliche Schutzrechte in dem Design zu verwenden ("Drittlizenz");
  2. sofern die Drittlizenz an den Kunden übertragen werden darf, überträgt der Designer diese hiermit an den Kunden, und der Kunde nimmt die Übertragung der Drittlizenz sowie sämtliche damit verbundenen Rechte und Pflichten des Designers unter der Drittlizenz an;
  3. sofern die Drittlizenz eine Übertragung an den Kunden nicht zulässt:
    1. ist der Designer verpflichtet, dem Kunden diesen Umstand anzuzeigen, bevor er dem Kunden das Übertragene Design zur Verfügung stellt und bevor der betreffende Designwettbewerb abgeschlossen wird (sofern einer durchgeführt wird);
    2. garantiert der Designer dem Kunden, dass er im eigenen Namen eine Drittlizenz erhält; und
    3. ist der Designer verpflichtet, dem Kunden die Details über den Erhalt der Drittlizenz und der damit verbundenen Kosten mitzuteilen, bevor der Designwettbewerb abgeschlossen wird (sofern einer durchgeführt wird) oder bevor dem Kunden das Übertragene Design zur Verfügung gestellt wird.
    4. der Designer garantiert dem Kunden, dass die Drittlizenz dem Kunden ein weltweites, lizenzgebührenfreies, dauerhaftes Nutzungsrecht zum Ausstellen, Vervielfältigen (in jeglicher Art und Weise) und Vertreiben an den in dem Übertragenen Design enthaltenen gewerblichen Schutzrechten Dritter einräumt, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes angegeben, bevor dem Kunden das Übertragene Design zur Verfügung gestellt und bevor der betreffende Designwettbewerb abgeschlossen wird (sofern einer durchgeführt wird).

c) Der Designer stellt den Kunden, 99designs und Drittanbieter von 99design ("Freizustellende Parteien") von jeglichen Verlusten, Kosten, Ausgaben und Schäden (einschließlich sämtlicher angefallener Rechtskosten), welche eine Freizustellende Partei aufgrund der Verletzung der in den Ziffern 3, 4 und 5 enthaltenen Bestimmungen durch den Designer erleidet, frei.

5. Haftung von 99designs und seiner Drittanbierter

a) Sie erklären sich damit einverstanden, dass:

  1. 99designs und seine Drittanbieter keine Parteien dieses Vertrages sind; und
  2. 99designs und seine Drittanbieter keine Haftung für Verletzungen dieses Vertrages durch eine Partei dieses Vertrages übernehmen.

b) Ungeachtet der Ziffer 5(a) erklären Sie sich damit einverstanden, dass sich sowohl 99designs als auch seine Drittanbieter auf die Ihnen in Ziffer 4(c) auferlegte Freistellungsverpflichtung berufen können.

6. Schlussbestimmungen

a) Jede Mitteilung unter diesem Vertrag hat schriftlich zu erfolgen und muss von der entsprechenden Partei oder ihrem Vertreter, welcher die Mitteilung vornimmt, unterzeichnet werden. Eine Mitteilung gilt als zugegangen:

  1. bei persönlicher Übermittlung, nach so erfolgter Mitteilung;
  2. bei Übermittlung auf dem Postweg, am dritten Tag nach Aufgabe;
  3. bei Übermittlung per Fax, nach Empfang des Sendeberichts durch das übermittelnde Faxgerät, der bestätigt, dass das Fax erfolgreich versendet wurde; oder
  4. bei Übermittlung per E-Mail, nachdem der Absender der E-Mail eine Bestätigung vom Empfänger oder dem E-Mail-Server des Empfängers erhalten hat, dass die E-Mail vom Empfänger erhalten wurde.

b) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtswidrig, unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, so hat dies keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Parteien werden die ganz oder teilweise rechtswidrigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck entspricht und dem Inhalt der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend, wenn sich herausstellt, dass der Vertrag Regelungslücken enthält.

c) Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen dem Recht des Staates Victoria, Australien und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte des Staates Victoria, Australien und seiner Instanzen.