Letzte Aktualisierung: 3 september 2024
Parteien
Dieser Nutzungsrechte-Übertragungsvertrag („NÜV“) wird zwischen dem:der Kunden:in und dem:der Designer:in zum Datum des Inkrafttretens geschlossen und ist ausschließlich für den:die Kunden:in und den:die Designer:in bindend. Weder 99designs noch dessen Drittanbieter sind Partei dieses NÜV. Alle in der englischen Version großgeschriebenen Begriffe, die in diesem Dokument nicht definiert sind, haben die ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 99designs zugewiesene Bedeutung, die auf der Website von 99designs verfügbar sind (https://99designs.com und die dazugehörigen lokalen Domains wie insbesondere https://99designs.de) („AGB von 99designs“).
Anwendungsbereich und Definitionen
Der:Die Kunde:in hat eines oder mehrere Designkonzepte ausgewählt, die dem:der Kunden:in durch den:die Designer:in über das Kundenkonto übermittelt wurden. Der:Die Kunde:in und der:die Designer:in vereinbaren, dass jedes dieser ausgewählten Designkonzepte gemäß den Bedingungen dieses NÜV von dem:der Designer:in an den:die Kunden:in übertragen wird (jeweils ein „betreffendes Design“). Der:Die Kunde:in und der:die Designer:in bestätigen, dass sie die AGB von 99designs sorgfältig gelesen haben und diesen unterliegen.
Unbeschadet des nachfolgenden Abschnitts 3 können der:die Kunde:in und der:die Designer:in auch entscheiden, einen separaten Vertrag abzuschließen, um die Abtretung und/oder Lizenzierung geistiger Eigentumsrechte an einem betreffenden Design zu regeln.
Rangfolge
Falls ein Widerspruch zwischen diesem NÜV, den AGB von 99designs und/oder anderen Verträgen vorliegt, die zwischen dem:der Kunden:in und dem:der Designer:in geschlossen wurden, gilt die folgende Rangfolge:
a) AGB von 99designs
b) Abschnitte 5.3 und 5.4 dieses NÜV
c) separater Vertrag, der zwischen dem:der Kunden:in und dem:der Designer:in geschlossen wurde
d) jede andere Bestimmung dieses NÜV
Datum des Inkrafttretens
Für Zwecke dieses NÜV ist das Datum des Inkrafttretens der spätere Zeitpunkt aus: (i) wenn 99designs die Kundenzahlung erhält oder (ii) wenn der:die Kunde:in und der:die Designer:in beide diesen NÜV elektronisch unterzeichnet oder anderweitig auf elektronischem Weg angenommen haben.
Bedingungen
Der:Die Kunde:in und der:die Designer:in vereinbaren Folgendes.
5.1 Abtretung des betreffenden Designs und aller darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte des:der Designer:in
Mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens und vorbehaltlich Abschnitt 5.2 unten tritt der:die Designer:in hiermit an den:die Kunde:in alle Rechte des:der Designers:in am betreffenden Design ab, einschließlich aller weltweiten geistigen Eigentumsrechte, die der:die Designer:in an dem betreffenden Design hat oder die er:sie anderweitig hält.
5.2 Aufnahme geistiger Eigentumsrechte eines Dritten in das betreffende Design
Der:Die Designer:in garantiert, dass er:sie vor oder nach dem Zeitpunkt der Übermittlung eines betreffenden Designs an den:die Kunden:in, welches geistige Eigentumsrechte von Dritten enthält, den:die Kunden:in über die geistigen Eigentumsrechte Dritter an diesem betreffenden Design schriftlich mit angemessener Genauigkeit informiert hat.
Enthält ein betreffendes Design geistige Eigentumsrechte von Dritten, gilt Folgendes:
Der:Die Designer:in garantiert, dass er:sie für die Aufnahme der geistigen Eigentumsrechte des:der Dritten in das betreffende Design eine entsprechende Lizenz von dem:der Dritten erworben hat („Drittlizenz“).
Besteht für die Drittlizenz die Möglichkeit einer Abtretung an den:die Kunden:in, wird der:die Designer:in die Drittlizenz und alle Rechte und Pflichten des:der Designers:in aus der Drittlizenz an den:die Kunden:in abtreten und der:die Kunde:in stimmt zu, die Abtretung der Drittlizenz und aller Rechte und Pflichten des:der Designers:in aus der Drittlizenz anzunehmen.
Besteht für die Drittlizenz nicht die Möglichkeit einer Abtretung an den:die Kunden:in, dann gilt Folgendes:
- Der:Die Designer:in hat diesen Umstand dem:der Kunden:in mitzuteilen, bevor dem:der Kunden:in das betreffende Design zur Verfügung gestellt wird und bevor der jeweilige Design-Wettbewerb (sofern zutreffend) beendet ist.
- Der:Die Designer:in garantiert, dass der:die Kund:in eine Drittlizenz für das betreffende Design in seinem:ihrem Namen erwerben kann.
- Vor dem Abschluss des Design-Wettbewerbs (sofern zutreffend) oder der Bereitstellung des betreffenden Designs an den:die Kunden:in, hat der:die Designer:in dem:der Kunden:in Einzelheiten anzugeben, wo die Drittlizenz für das betreffende Design im eigenen Namen erworben werden kann, sowie Einzelheiten über die Kosten dieses Vorgangs.
- Der:Die Designer:in garantiert, sofern von dem:der Designer:in vor der Bereitstellung des betreffenden Designs an den:die Kunden:in und vor Beendigung des Design-Wettbewerbs (sofern zutreffend) nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges erklärt wird, dass die Drittlizenz dem:der Kunden:in ein weltweites, gebührenfreies, unbefristetes Recht zur Anzeige, Verbreitung und Vervielfältigung (in jeglicher Form) der geistigen Eigentumsrechte des Dritten gewährt, welche im betreffenden Design enthalten sind.
5.3 Aufnahme generativer KI-Elemente in das betreffende Design
Enthält ein betreffendes Design Elemente, die mithilfe von Tools oder Services mit generativer künstlicher Intelligenz („KI“) erstellt wurden, so garantiert der:die Designer:in, dass er:sie (i) die AGB von 99designs und alle Richtlinien, Anforderungen und Leitlinien von 99designs im Zusammenhang mit der Nutzung generativer KI in den Design-Konzepten eingehalten hat, (ii) den:die Kunden:in vollständig über die Aufnahme generativer KI-Elemente in das betreffende Design informiert hat und (iii) bei dem verwendeten Service für die generative KI alle notwendigen und ausreichenden Rechte und Genehmigungen eingeholt hat oder diese anderweitig innehat, damit der:die Designer:in die oben genannte Abtretung vornehmen kann. Der:Die Kunde:in erklärt und erkennt an, dass die oben genannte Abtretung gegebenenfalls nicht die Rechte an geistigem Eigentum an den generativen KI-Elementen des betreffenden Designs umfasst. Dies hängt vom geltenden Recht zum Zeitpunkt der Abtretung und zum Zeitpunkt nach der Abtretung ab.
5.4. Freistellung
Der:Die Designer:in hat den:die Kund:in, 99designs und die verbundenen Unternehmen und Drittanbieter von 99designs
(jeweils eine „freigestellte Partei“) von sämtlichen Schäden (einschließlich Anwaltsgebühren im Rahmen einer vollständigen Entschädigung) freizustellen, die einer freigestellten Partei als Folge einer Verletzung einer der Bestimmungen der Abschnitte 5.1, 5.2 und/oder 5.3 durch den:die Designer:in entstehen.
5.6. Haftung von 99designs und seiner Drittanbieter
99designs und seine Drittanbieter übernehmen keine Haftung in Bezug auf (i) Rechte an dem betreffenden Design und/oder (ii) eine Verletzung dieses NÜV durch den:die Kunden:in oder Designer:in.
Unbeschadet des Obengenannten vereinbaren der:die Kunde:in und der:die Designer:in, dass 99designs und seine verbundenen Unternehmen und Drittanbieter sich auf die Freistellungsbestimmung in Abschnitt 5.4 berufen und davon profitieren können.
Sonstiges
Dieser NÜV stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem:der Kunden:in und dem:der Designer:in in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitig bestehenden schriftlichen oder mündlichen Absprachen in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand.
Alle im Rahmen diese NÜV ausgegebenen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und gelten als erteilt durch Zustellung dieser Mitteilung durch einen seriösen Kurierdienst an die nachfolgend aufgeführte Adresse des:der Empfängers:in.
Ist oder wird eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieses NÜV unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar, gilt sie als gestrichen. Dies berührt jedoch nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des NÜV.
Dieser NÜV unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates New York unter Ausschluss aller kollisionsrechtlichen Bestimmungen, Grundsätze oder Regelungen (weder des Bundesstaates New York noch eines anderen Gebiets).